Testament verfassen

Testament verfassenWer etwas zu vererben hat und es in die richtigen Hände geben will, sollte auf jeden Fall ein Testament verfassen. Die gesetzliche Erbfolge regelt zwar in unserem Land auch dies mit Erbengemeinschaft  und Pflichtteil, doch es sollte jeder Mensch selbst bestimmen, wer das erarbeitete Vermögen erhält. Wenn Sie also ein Testament verfassen möchten, so können Sie erst einmal alle Vermögenswerte aufschreiben. Vielleicht möchten Sie ja nicht nur einen, sondern mehrere Erben bedenken. Das Testament verfassen Sie auf jeden Fall eigenhändig und handschriftlich. Viele vergessen beim Verfassen des Testaments das Datum. Man hält es oft nicht für so wichtig. Wichtig ist es, damit genau festgestellt werden kann, wann Sie das Testament genau verfasst haben und ob Sie geistig auch in der Lage waren ihren eigenen, unbeeinflussten Willen niederzuschreiben. Außerdem könnten Sie ja mehrere Testamente hintereinander verfassen, dann ist jeweils das letzte gültig. In jedem Fall wichtig ist natürlich, wie bei jedem anderen Dokument Ihre Unterschrift. Damit niemand das Testament anfechten kann, ist es wichtig dieses auch richtig zu verfassen. Wenn Sie sich schon hinsetzen und Ihren letzten Willen aufsetzen, dann möchten Sie sicherlich auch, dass dieser in Ihrem Sinne von Ihren Erben umgesetzt wird.

Wir beschäftigen uns alle nicht gerne mit dem Tod. Deshalb fällt es vielen Menschen schwer, rechtzeitig ein Testament zu verfassen. Meist werden wir von Unfällen oder auch von der Todesnachricht überrascht. Jeder Mensch, der etwas – auch wenn es Erinnerungsstücke oder ein Auto sind – an einen Erben weitergeben möchte, sollte unbedingt ein Testament verfassen. Es gibt einige wichtige Formerfordernisse, die Sie unbedingt beachten sollten.

Testament beim Notar

Das notarielle Testament muss man nicht handschriftlich verfassen, damit es gültig ist. Jeder Notar wird Ihren letzten Willen aufsetzen. Dieses wird anschließend in notarielle Verwahrung genommen. Das notarielle Testament kostet eine Gebühr. Man hat jedoch als Erblasser die Sicherheit, dass unser Wunsch auch so umgesetzt wird. Ratsam ist es auf jeden Fall, den Erben das Notariat bekannt zu geben. Im Falle Ihres plötzlichen Ablebens weiß sonst keiner der Erben, wo das Testament zu finden ist. Natürlich können Sie trotzdem jederzeit Änderungen an Ihrem Testament vornehmen.

Testament handschriftlich

Jeder Mensch kann ein eigenhändiges handschriftliches Testament verfassen. Das Testament wird eigenhändig, handschriftlich geschrieben. Ein mit der Schreibmaschine geschriebenes Testament, das lediglich unterschrieben wird, entspricht den Formerfordernissen nicht. Der Erblasser muss in diesem Fall den ganzen Text im Testament handschriftlich niederschreiben. Ganz wichtig ist auch die eigenhändige Unterschrift. Ein Nachsatz oder Zusatz nach der Unterschrift ist durch diese Unterschrift nicht gedeckt und daher nicht gültig. Ort und Datum sind noch wichtig, denn diese geben Auskunft, welches das letzte und damit gültige Testament ist. Nach Möglichkeit sollte man immer alle Regeln einhalten, um damit der Gefahr vorzubeugen, dass das handschriftliche Testament angefochten wird. Ihr letzter Wille könnte dann nicht mehr erfüllt werden. Das ist ganz bestimmt nicht in Ihrem Sinne. Die Bezeichnung „Testament“ ist nicht zwingend erforderlich, aber zweckmäßig und deswegen ratsam. Das handschriftliche Testament hat den Vorteil, dass man es jederzeit ohne Kostenaufwand ändern, ergänzen oder durch ein neues Testament ersetzen kann. Die Gefahr dabei ist, dass es aus einer momentanen Stimmung heraus geschrieben wird und vielleicht bei näherer Überlegung so nicht verfasst worden wäre. Eventuelle kann das Testament auch unauffindbar sein. Um dem vorzubeugen, kann man das Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein handschriftliches Testament, da man oft keine ausreichenden rechtlichen Kenntnisse hat, unvollständig ist. Es könnte auch unklar oder widersprüchlich ausgedrückt sein. Rechtssicherheit haben Sie auch beim handschriftlichen Testament mit einer anwaltlichen Beratung. Sie können auch das handschriftliche Testament notariell beurkunden lassen. Der Notar oder der Anwalt sorgt für die Einhaltung der  Rechtsvorschriften. Weiter lesen…

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