Die Definition des Wortes Testament wird im Volksmund auch der letzte Wille sein. Den letzten Willen zu definieren, fällt uns Menschen äußerst schwer, denn es heißt ja sich mit dem eigenen Tod zu befassen. Wir verdrängen gern, dass wir unser Erdendasein irgendwann verlassen und auch unser Hab und Gut zurücklassen müssen. Umso besser, wenn wir in diesem Fall durch ein Testament Vorsorge getroffen haben.
Testament Definition: Berliner Testament
Die Definition des Berliner Testaments ist wohl in erster Linie, dass sich die Ehegatten gegenseitig begünstigen möchten zur Versorgung, falls einer allein zurückbleibt. Es wird ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt. Weiter lesen
Testament Definition: gemeinschaftliches Testament
Die Definition des gemeinschaftlichen Testaments ist auf jeden Fall das Verfassen eines gemeinschaftlichen Willens zweier Ehepartner. Auch in diesem Fall oft zur gegenseitigen Erbfolge, damit der verbleibende Partner nicht gezwungen ist, z.B. das gemeinsame Haus zu verkaufen. Weiter lesen
Definition: Testament anfechten
Die Definition für „anfechten“ ist: Wer mit dem letzten Willen des Erblassers nicht einverstanden ist, kann dem Testament widersprechen. Weiter lesen
Definition: Testament Pflichtteil
Nahe Verwandte (z. B. Kinder, Eltern) haben einen Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Teil des Erbes, auch wenn dies im Testament anders verfügt ist. Diesen gesetzlichen Anspruch nennt der Gesetzgeber „Pflichtteil“. Weiter lesen
Definition: Öffentliches Testament
Das handschriftliche oder das notarielle Testament werden vom Notar und vom Testamentsverfasser eigenhändig unterschrieben. Der Notar gibt das öffentliche Testament an das örtliche Amtsgericht weiter. Dort wird das öffentliche Testament verwahrt.
• Wie verfasse ich meinen letzten Willen
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