Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament können nur Eheleute abfassen. Man kann dieses gemeinschaftliche Testament handschriftlich oder als notarielles Testament verfassen. Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments besteht darin, dass beide sich wechselseitig als Erben einsetzen. Ehegatten sollten sich entscheiden, ob sie jeweils ein einzelnes handschriftliches Testament oder ein gemeinschaftliches Testament verfassen, an das sie beide in einem gewissen Umfang dann auch gebunden sind.

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Berliner Testament Muster








 

Gemeinschaftliches TestamentAllgemein ist es für beide Eheleute in gegenseitigem Interesse gut ein gemeinschaft-liches Testament auf zu setzen. Man kann auch einseitig das gemeinschaftliche Testament widerrufen, sollte dies jedoch notariell beurkunden lassen und dem Ehepartner dies auf jeden Fall schriftlich zukommen lassen. Im Falle einer Scheidung oder Trennung ist dies vielleicht ratsam. Die Eheleute können eine solche Änderung auch gemeinschaftlich durchführen. Dies kann auch handschriftlich ohne Notar geschehen. Sie sollten nach dem Verfassen eines neuen gemeinschaftlichen Testamentes das alte dann besser vernichten. Eine stärkere Bindung an das gemeinschaftliche Testament tritt natürlich ein, wenn einer der Ehepartner stirbt. Der verstorbene Ehepartner hat auf die Regelung des gemeinschaftlichen Testaments vertraut und es war sein letzter Wille. Dies bedingt, dass in diesem Fall das Testament auch so umgesetzt werden muss.

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Meist ist es das ziel des gemeinschaftlichen Testaments den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern. Es ist in diesem Fall möglich, den länger lebenden als „befreiten Erben“ und die engen Verwandten (Kinder) als Nacherben zu nennen. Durch diese Verfügungen kann man auch einen Familienbesitz durch das gemeinschaftliche Testament vor der Zerschlagung retten.

Hier gibt es auch beim gemeinschaftlichen Testament im Erbrecht viele Klauseln und Möglichkeiten Ihren letzten Willen weitgehend durchzusetzen. Falls Sie unsicher sind ziehen Sie einen Anwalt oder einen Notar zu Rate. Die Verwahrung zu Lebzeiten durch die Ehepartner ist für das gemeinschaftliche normalerweise ausreichend. Wenn Sie jedoch sicher sein möchten, dass das Testament gut aufbewahrt wird, so hinterlegen Sie es bei einem Notar.

Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Testament wird auch Berliner Testament genannt. Informieren Sie sich im weiterführenden Artikel, was zu beachten ist. Berliner Testament