Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist ein juristischer Begriff, den der Gesetzgeber genau umschreibt. Sie sollen in der Lage sein ein Testament oder ein Dokument im vollen Besitz Ihrer geistigen Fähigkeiten ausführen können. Auch ein Testament kann nur verfassen, wer testierfähig ist. Die Testierfähigkeit beginnt erst mit dem 16. Lebensjahr. Ein Kind unter 16 Jahren kann auch durch die Eltern kein Testament schreiben lassen, denn ein Testament muss immer persönlich verfasst werden. Zwischen dem 16. Und 18. Lebensjahr kann der Jugendlich das Testament nur als so genanntes öffentliches Testament vor einem Notar errichten. Ab dem 18. Lebensjahr ist die Testierfähigkeit grundsätzlich nicht mehr eingeschränkt. Der Volljährige hat bei voller Geisteskraft die Testierfähigkeit und kann auch ein eigenhändiges Testament errichten.

TestierfähigkeitUnabhängig vom Alter sind jedoch Personen, die wegen Geistesschwäche oder Geistesstörung nicht in der Lage sind den Umfang und die Folgen Ihrer Unterschrift zu erfassen, nicht testierfähig. In Einzelfällen kann es also sinnvoll sein, sich diese Testierfähigkeit vor dem Abfassen des Testaments bestätigen zu lassen. Im Zweifelsfall kann nämlich ein Testament auch wegen mangelnder Testierfähigkeit angefochten werden. Die Testierfähigkeit bestätigt der Hausarzt, wenn Sie es wünschen.
Auch bei schwer kranken Menschen, die nicht mehr in der Lage sind ein Testament zu verfassen, kann es wichtig sein, eine Bescheinigung zur Testierfähigkeit einzuholen. Wenn ein Mensch lange handlungsunfähig ist, zum Beispiel bei einem Abgleiten in die Krankheit Alzheimer sind die Angehörigen gut beraten, diese Testierfähigkeit beizeiten einzuholen und eine Vollmacht für die wichtigsten Amtsgeschäfte zu erstellen. Auch das Testament sollte in diesem Fall unter Beifügung der Testierfähigkeit erstellt werden. Die Erben könnten ansonsten berechtigte Zweifel am Testament erheben. Berechtigten Zweifeln an der Testierfähigkeit beim Testament werden von den Gerichten durchaus ernst genommen. Denn jedes Testament sollte den eigenen unzweifelhaften Willen des Erblasser wiederspiegeln.

Ein gesunder, geistig normaler Mensch wird jedoch eine Bestätigung zur Testierfähigkeit nicht benötigen. Dies sollte allerdings auch unzweifelhaft der Fall sein.

Testament handschriftlich

verfassen Sie Ihr Testament handschriftlich und verwenden Sie gerne unsere Muster und Beispiele um sich zu informieren und als Vorlage. Testament handschriftlich

Wie verfasse ich ein Testament?
Wie verfasse ich ein Testament
Testament verfassen
Testierfähigkeit
Vermächtnis
Berliner Testament
Mustertestament