Berliner Testament

Ehepartner mit Kindern möchten oft den überlebenden Partner zuerst absichern  und danach die eigenen Kinder erben lassen. Diese Testamentart nennt man das Berliner Testament. Dabei können die Ehepartner in einem gemeinschaftlichen Testament sich gegenseitig einsetzen. Im Berliner Testament sind die Kinder die so genannten Schlusserben. Das Problem bei diesem Berliner Testament ist, dass die eigenen Kinder auch beim Tod eines Elternteils einen Pflichtteilsanspruch haben. Auch beim Berliner Testament muss der länger lebende Ehepartner also fürchten, Pflichtteilsansprüche auszahlen zu müssen. Dadurch kann man finanziell schon in eine enorme Schieflage geraten.

Wenn Sie ein Berliner Testament verfassen wollen, sollten Sie die so genannte „Pflichtteilsklausel“ mit aufnehmen. Diese Klausel kann zwar die Ansprüche der Erben im Berliner Testament nicht ausschließen, doch wirtschaftlich uninteressanter machen. Sie könnten die Kinder, die keinen Pflichtteil beanspruchen im Berliner Testament mit einer Zuwendung belohnen. Man könnte auch im Berliner Testament eine Stundung des Pflichtteils anbieten.

Muster einer Pflichtteilsklausel:
Falls eines unserer Kinder das Pflichtteil geltend macht, so erhält es auch beim Tod des zweiten Elternteils nur einen Pflichtteil. Man könnte und sollte diese Klausel noch erweitern.

Diese Erbfolgeregelung ist jedoch ziemlich kompliziert, sodass Sie das Berliner Testament auf jeden Fall mit einem Notar aufsetzen sollten.
Das Berliner Testament, um die Pflichtteilsklausel sinnvoll erweitert, verschafft den beiden Partnern auf jeden Fall Gewissheit, dass der Überlebende als Alleinerbe eingesetzt werden kann. Außerdem können im Berliner Testament die Kinder auch als Erben eingesetzt werden für den Fall, dass beide Partner nicht mehr leben.

Weiteres zum gemeinschaftlichen Testament ...

 

Mehr über das Berliner Testament, sowie Muster und Beispiele erhalten Sie auf unserer weiteren und umfangreichen Seite: Erbrecht-heute.de/Berliner-Testament.html